Der Rückgriff auf eine Modellbahnnorm, die immer etwas willkürlich sein muß, ist natürlich ein einfacher Weg. Dabei ist jedoch nie geklärt, was die Norm darstellen soll. Hübner hat die Schwellen 80 mm lang (+ Formschräge) gemacht. Die Vorbildschwellen waren meist 2600 mm (81,25 mm in 1: 32), bei Gleisen 2. oder 3. Ordnung früher aber oft 2500 mm (78,13mm in 1:32) lang. Die Normung wünscht sich 82 mm. Damit kommt es natürlich zu Maßdifferenzen zur Gesamtbreite. Das Maß Gesamtbreite ist in den Obv nirgends zu finden. Dort steht nur Schwellenbreite und Schotterbreite vor Kopf der Schwellen.
Ich bevorzuge immer die Orientierung am Vorbild. Ausschlaggebend ist die DV 820 Overbauvorschrift für Regelspurbahnen (Obv). Ergänzend dazu gibt es die 820/I Anhang zu den Oberbauvorschriften (AzObv) Die haben sich im Verlauf der Zeit mehrfach verändert. Daher sollte man versuchen, ein Exemplar aus der Zeit, die man darstellen möchte, zu bekommen. Wichtig ist nicht nur das Datum der Ausgabe sondern das Datum der letzten eingearbeiteten Berichtigung. Ein Beispiel: Obv 1959: Breite der Einschotterung vor Kopf der Schwellen: 35 cm. Obv 1969: Breite der Einschotterung vor Kopf der Schwellen mindestens 40 cm - bei schwachbelasteten Bahnhofsgleisen 20 cm.
Als Faustregel kann man sagen: Je schneller auf dem Gleis gefahren wird, um so mehr Schotter liegt vor Kopf der Schwellen.
Vielleicht hat Jörg Feder (Verkehrsantiquariat Germering) eine der Vorschriften im Angebot?
Wie schon bei den Radsätzen hat diese "Normung" keine Relevanz, denn sie ist von niemandem anerkannt und wird in der Regel nicht angewendet. Für andere Baugrößen als für H0 ist sie oft einfach eine Hochrechnung, die alle Fehler, die man in H0 hinnimmt, einfach aufmultipliziert. Es sieht eben gut aus, wenn man eine nette Tabelle abdruckt.
Viele Grüße
Klaus Holl