Es gibt Alles (Personenwagen direkt hinter der Lok, Autowagen direkt hinter der Lok und umgekehrt). Die CH Vorschriften verlangen, dass wenn unmittelbar hinter der Lok Fahrzeuge mit Frontscheiben oder Neuwagen folgen,
wenn möglich der vordere Panto gehoben werden muss.
Diese Vorschrift findet übrigens keine Anwendung, wenn Wagen mit entflammbarem Inhalt, unmittelbar hinter der Lok angehängt sind. Es ist also nicht vorgeschrieben, dass bei einem Ölzug, zwingend der vordere Panto gehoben werden muss, sondern dies ist meistens so, weil der Lokführer es so will.
Andreas