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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bahnwolli1461« (28. Juni 2019, 13:57)
Lt. preussischer Signalordnung von 1907 ist Signal 18 (grüne Lampe) an der Zugspitze zu setzen, wenn nachts ein Sonderzug die Strecke in entgegengesetzter Richtung befährt.
Das Signal ist zusammen mit der normalen Frontbeleuchtung aktiv.
In Baden wurde das obere Spitzenlicht auch gesetzt, wenn der Zug auf einer zweigleisigen Strecke auf dem falschen Gleis fuhr. In Preussen wurde dies durch eine weiße und eine rote
Frontlaterne signalisiert, das obere Spitzenlicht war nicht aktiv.
Wolfgang
Zitat
die peussische T3 war nur nördl. der Mainlinie im "Staatsdienst", weder in Bayern noch in Württemberg waren sie im Einsatz.
Dort gab es nur Privatbahnversionen, die leider keiner der beiden Hersteller anbietet.
Da wir jetzt ja hoffentlich dauerhaft einen dritten Hersteller in der K+K-Preisklasse haben, dürfte wohl schneller für
jeden was dabeisein als bisher.
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