Moin !
Noch zur Ergänzung von Jürgen Stadelmann . Die Bezeichnung Beleuchtung des Wartezeichen ist uneindeutig.
Es gibt angestrahlte "W"´s um das Signal als Ganzes zu erkennen und es gibt unabhängig davon welche mit
und ohne zusätzlichem Lichtsignal, wie oben beschrieben. Ursprünglich in Form eines V ,später dann als SH 1,
um eine Harmonisierung mit dem Lichtsperrsignal herbeizufühen. Um das Ganze zu verstehen sollte man
sich die Aufgaben und Unterschiede zwischen dem "W" mit u. ohne Lichtsig. und den Sperrsignalen vergegenwärtigen.
Da gibt es oft Mißverständnisse . Da "W" ist ein reines Rangiersignal und gilt nur für Rangierfahrten und nicht für
Zugfahrten. Ist eine Signalisierung für Zug u. Rangierfahrten erforderlich verwendet man Sperrsignale, nur für Zugfahrten
Hauptsignale. Das "W" gebietet immer erstmal "Halt" für eine Rangierfahrt. Weiterfahrt mit Auftrag des WEICHENWÄRTERS !
Dieser kann auch der Fahrdienstleiter sein. Der Auftrag erfolgt dann entweder per Signal (Rangierfahrt mit Ve 6 oder Sh2)
oder mündlich (Funk,oder Sprechsäule) oder mit der Handlampe durch Winken vom Stellwerk. Das wäre wenn nur das "W" alleine
da steht. Dies ist der Auftrag zur (Rang)fahrt. Wenn unter dem "W" noch ein Formsperrsignal (Hs) angeordnet ist das nötig als Zustimmung
zur Fahrt, das kann eine Rangfahrt sein oder ohne das Lichtsignal(Ve6/Sh1) in Verbindung mit einem Formhauptsignal für eine Zugfahrt.
Das war zu Beginn meiner Laufbahn erst mal schwierig zu begreifen, das das SH1 am "W" und auch ein Lichtsperrsignal, direkt alleine an einem
Formhauptsignal bei einer Zugfahrt (Also Hp1oder Hp2), DUNKEL bleibt ! Bei Hp 0 natürlich Sh0 .....
Wer das alles genauer wissen möchte sollte sich mit den Miba Report 17/18 über Signale von Stefan Carstens beschäftigen,
da steht das alles für alle Epochen sehr gut beschrieben drin......
Gruß
Wolfgang
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